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Abgeschlossene Vergabeverfahren

Vergabeverfahren Vergabeverfahren Vergabeverfahren © Maarten van den Heuvel auf / Unsplash

Die Leibniz Universität Hannover ist als öffentlicher Auftraggeber gem. § 20 Abs. 3 VOB/A verpflichtet, nach beschränkten Ausschreibungen oder f°ù±ð¾±³óä²Ô»å¾±²µ±ð²Ô Vergaben die erteilten Aufträge zu veröffentlichen.

Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei

  1. beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer,
  2. f°ù±ð¾±³óä²Ô»å¾±²µ±ð²Ô Vergaben der Auftragswert 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt (vgl. §3 Abs. 3 NWertVO).

Diese Informationen werden sechs Monate vorgehalten.