Grundlagen und Richtlinien
Verwendung ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô±ç³Ü²¹±ô¾±³Ùä³Ù²õ³¾¾±³Ù³Ù±ð±ô (SQM)
Die ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô±ç³Ü²¹±ô¾±³Ùä³Ù²õ³¾¾±³Ù³Ù±ð±ô sollen vorrangig verwendet werden, um das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern, zusätzliche Tutorien anzubieten und die Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume zu verbessern.
Was heißt das konkret? SQM können beispielsweise verwendet werden für:
- Personalmittel, z. B. Hilfskräfte, Gastwissenschaftler, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Mitarbeiter (FWN), wenn die Finanzierung anteilig zu mind. 50% aus Landesmitteln oder einem Drittmittelprojekt erfolgt, Studiengangskoordinatoren
- Bei Beschäftigungen mit wesentlichen Arbeitszeitanteilen für Forschungstätigkeiten sollte eine Mischfinanzierung aus Globalhaushalt und ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô±ç³Ü²¹±ô¾±³Ùä³Ù²õ³¾¾±³Ù³Ù±ð±ôn erfolge,
- Sachmittel, z. B.: Skripte, Ausstattung von Laboren, Hörsälen oder Seminarräumen
- lehr- und lernbezogene Infrastruktur
- Pflichtexkursionen, die zwingend in der Prüfungsordnung vorgeschrieben sind oder zumindest im Modulhandbuch Erwähnung finden
- Maßnahmen zur Unterstützung der Studienentscheidung von Studieninteressierten
Die Mittel unterliegen einer Zweijahresfrist und sind daher zeitnah zu verausgaben.
Bewirtung, Repräsentationsaufgaben, soziale Infrastruktur und Stipendien
Das Dezernat Finanzen berichtet dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur in jedem Semester über die Verwendung der Gesamtmittel.
Verteilung der SQM
Die Verteilung der Mittel wird pro Semester im Einvernehmen mit dem ±Ê°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾ von der ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô±ç³Ü²¹±ô¾±³Ùä³Ù²õ°ì´Ç³¾³¾¾±²õ²õ¾±´Ç²Ô vorgenommen, in der die Studierenden die Mehrheit der Stimmen besitzen.
¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù±ð²Ô | zentrale Einrichtungen/Verwaltung | Studentischer Topf |
---|---|---|
60 % der Gesamtmittel pro Semester | 40 % der Gesamtmittel pro Semester | max. bis zu 110.000,- € pro Semester |
pauschal | auf Antrag | auf Antrag |
Die Verteilung auf die ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù±ð²Ô erfolgt entsprechend der Studierendenzahl. Über die weitere Verteilung entscheiden die einzelnen Studienkommissionen in den ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù±ð²Ô.
Die ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô±ç³Ü²¹±ô¾±³Ùä³Ù²õ°ì´Ç³¾³¾¾±²õ²õ¾±´Ç²Ô hat im Einvernehmen mit dem ±Ê°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾ die Einstellung der SQM-Klimatöpfe zum Wintersemester 2025/2026 beschlossen. Ab sofort können keine neuen Anträge für die Klimatöpfe eingereicht und bewilligt werden. Bereits bewilligte Maßnahmen werden bis zum Projektende weiter gefördert.
Beantragung von SQM
"zentraler Topf" | "studentischer Topf" | |
---|---|---|
Wer kann einen Antrag stellen? | zentrale Einrichtungen & Verwaltung | LUH-Professor/in in Zusammenarbeit mit Studierenden |
Welche Besonderheiten sind zu beachten? | Es ist eine Mitwirkung und Verantwortlichkeit einer LUH-Professorin/eines LUH-Professors erforderlich (über adminstrative Tätigkeiten hinaus) | |
In welcher Form soll der Antrag gestellt werden? | elektronisch per PDF-Datei (inkl. aller Unterschriften) | elektronisch per PDF-Datei (inkl. aller Unterschriften) |
Wo kann der Antrag eingereicht werden? | Geschäftsstelle SQK | Geschäftsstelle SQK |
Wer ist Ansprechperson bei Fragen? | Sandra Cohrs -51.10- sandra.cohrs@zuv.uni-hannover.de Tel. 0511-762-5468 | Sandra Cohrs -51.10- sandra.cohrs@zuv.uni-hannover.de Tel. 0511-762-5468 |
Antragsfrist für das Sommersemester | 15.11.
| 31.01. |
Antragsfrist für das Wintersemester | 15.05. | 31.07. |
Antragsformulare
Wissenswertes für die Antragstellung
Administratives
Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt im Buchungssystem SAP. Dafür werden unter der verantwortlichen Kostenstelle "84er-Projekte" eingerichtet. Sofern Mittel zwischen SQM-Projekten verlagert werden sollen (Projektverstärkung), so ist eine kurze Mail an uns ausreichend.
Die ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô±ç³Ü²¹±ô¾±³Ùä³Ù²õ°ì´Ç³¾³¾¾±²õ²õ¾±´Ç²Ô hat in ihrer Sitzung vom 21.03.2019 beschlossen, dass die jährlichen Verwendungsnachweise zum 01.11. entfallen.
Ist ein Projekt inhaltlich und finanziell abgewickelt, so ist ein Projektabschluss zu fertigen und an das Dezernat Finanzen zu übersenden.
Nicht verbrauchte Projektmittel, die direkt durch die ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô±ç³Ü²¹±ô¾±³Ùä³Ù²õ°ì´Ç³¾³¾¾±²õ²õ¾±´Ç²Ô bewilligt wurden, werden beim Projektabschluss eingezogen. So können sie in einer der nächsten Finanzierungsrunden neu verteilt werden.
Beim Abschluss von Projekten aus dem Klimatopf ist im Rahmen einer Evaluation spätestens 4 Wochen nach Projektende ein inhaltlicher Abschlussbericht zu fertigen. Die Angaben sind durch den Projektpartner zu bestätigen und die Institutsleitung ist in Kenntnis zu setzen. Diesen Evaluationsbericht legen Sie bitte zusammen mit dem Projektabschluss dem Dezernat Finanzen vor: sqm@zuv.uni-hannover.de.
Je nach Projektart finden Sie unten die passenden Formulare zum Download.
Ansprechpersonen
30167 Hannover
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