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Senat der Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Hannover

© Foto: Jakob Richter

Der Senat ist gemäß § 36 Absatz 1 NHG ein zentrales Organ der Hochschule. Er beschließt die Ordnungen der Hochschule, die Entwicklungsplanung sowie den Gleichstellungsplan im Einvernehmen mit dem ±Ê°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾. Er nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung und hat gegenüber dem ±Ê°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾ ein umfassendes Informationsrecht. Zu allen Angelegenheiten der Selbstverwaltung ist das ±Ê°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾ in seiner Entscheidungszuständigkeit dem Senat rechenschaftspflichtig.