Das Berufungsverfahren
Berufungen neuer Professorinnen und Professoren werden von der Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù als eine ihrer wichtigsten Aufgaben und als ein wirkungsvolles Instrument der Profilbildung verstanden. Die Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù hat als erste Hochschule Niedersachsens das Berufungsrecht vom Fachministerium zunächst zeitlich befristet übertragen bekommen. Die Ausrichtung neuer Professuren erfolgt in enger Abstimmung mit der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule und den Zielen der ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù±ð²Ô.
Berufungsverfahren folgen dem Prinzip der Bestenauslese, der Erhöhung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sowie der Erfüllung des gesetzlich verankerten Gleichstellungsauftrages. Als wichtiges Instrument nutzt die LUH hierbei die aktive Rekrutierung, die in der Berufungsordnung verankert und ein regulärer Bestandteil eines jeden Berufungsverfahrens ist.
Ein ²Ï³Ü²¹±ô¾±³Ùä³Ù²õ³¾²¹²Ô²¹²µ±ð³¾±ð²Ô³Ù mit internationalen Standards gewährleistet in allen formalen und rechtlichen Aspekten ordnungsgemäße Berufungsverfahren sowie Transparenz und Objektivität in den Auswahlprozessen. Eine hochschulinterne Berufungsordnung regelt die Verfahrensdurchführung. Beratung und Unterstützung erfolgt durch das Referat für Berufungsangelegenheiten.
Organisation des Berufungsverfahrens
Seit 2018 wickelt die Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Hannover die Berufungsverfahren über ein digitales Berufungsportal ab, das sowohl für Bewerberinnen und Bewerber als auch für Berufungskommissionen und Mitarbeitende der ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù±ð²Ô den Bewerbungsprozess effizienter macht.
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Referentin für Berufungsangelegenheiten
30167 Hannover
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