Neue Informationen ab Wintersemester 22/23
Zum Wintersemester 2022/2023 wurden alle ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnungen an die neuen Regelungen im Allgemeinen Teil der ²Ñ³Ü²õ³Ù±ð°ù±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ angepasst. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Informationen auf der Website zu aktualisieren und auch in englischer Sprache zugänglich zu machen.
Diese Seite befindet sich zurzeit noch in Bearbeitung und wird stetig ergänzt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Verfügbare Services im Onlineportal für Studierende (QIS)
Ab dem Wintersemester 2022/23 können Sie sich ausschließlich online über das QIS-Portal für Prüfungen an- und abmelden. Außerdem können Sie im Portal
- Ihren Notenspiegel drucken
- Eine Übersicht Ihrer ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ- und/oder Studienleistungen einsehen
- Ihre Immatrikulationsbescheinigung ausdrucken
±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹²Ô³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ
Zum Wintersemester2022/2023 wurden alle ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnungen an die neuen Regelungen im Allgemeinen Teil angepasst. Um den Übergang in die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnungsversion 2022 zu erleichtern bzw. zu regeln, gibt es für jeden Studiengang ܲú±ð°ù´Úü³ó°ù³Ü²Ô²µ²õ°ù±ð²µ±ð±ô³Ü²Ô²µ±ð²Ô, nach denen die Mitarbeiter*innen für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õangelegenheiten die Leistungen in die neue ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnung umbuchen (Bitte beachten Sie auch die FAQ auf dieser Seite).
Da die Melde- und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume fachspezifischen Anforderungen unterliegen oder von der konkreten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õform abhängen, müssen Sie sich immer drei Meldezeiträume im Semester merken:
Wintersemester | Sommersemester |
VbP-Meldezeitraum 15.10. – 31.10. | VbP-Meldezeitraum 15.04.-30.04. |
1. Meldezeitraum 15.11.-.30.11. | 1. Meldezeitraum 15.05.-31.05. |
2. Meldezeitraum 16.03.-23.03. | 2. Meldezeitraum 16.09.-23.09. |
Veranstaltungsbegleitende ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen (VbP) haben gesonderte Zeiträume.
Bachelor- und Masterarbeiten sowie Studienarbeiten können jederzeit angemeldet werden.
Probleme bei der ±ʰùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹²Ô³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ?
Sollten Probleme bei Ihrer ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹²Ô³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an die/den zuständige/n Mitarbeiter/in im Akademischen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õamt.
±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õabmeldung bzw. ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õrücktritt
Abmeldung innerhalb der Abmeldefrist
- Die Abmeldung von einer Klausur und Klausur mit Antwortverfahren ist bis zu 7 Kalendertage vor dem ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õdatum online möglich.
- Die Abmeldung von einer mündlichen Prüfung oder einer sportpraktischen ±Ê°ùä²õ±ð²Ô³Ù²¹³Ù¾±´Ç²Ô kann bis zum Tag vor der Prüfung direkt bei den Prüfenden erfolgen.
- Die Abmeldung von allen übrigen in der Anlage 2 genannten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen ist bis zum Beginn der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung möglich. Der Beginn der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung ist bei Formen der Themenausgabe die Themenausgabe.
- Ausgenommen hiervon ist eine Themenrückgabe - bei Bachelor- und Masterarbeiten gemäß §7 der entsprechenden ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnung.
(siehe §15 der entsprechenden ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnung)
Versäumnis außerhalb der Abmeldefrist
Sollte die Abmeldung nicht innerhalb der jeweiligen Frist erfolgt sein, können gegenüber dem nach §3 zuständigen Organ (Studiendekan*in oder ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õausschuss) ³Ü²Ô±¹±ð°ù³úü²µ±ô¾±³¦³ó wichtige Gründe für einen Rücktritt von der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung geltend gemacht werden.
- Im Falle einer Krankheit wird unter anderem ein ärztliches Attest benötigt. Dieses Attest können Sie mit allen weiteren notwendigen Informationen über das Formular "Rücktrittserklärung wegen krankheitsbedingter ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õunfähigkeit" einreichen.
- Im Falle von anderen wichtigen Gründen kann das Formular "Rücktrittserklärung/Verlängerung der Bearbeitungszeit aus wichtigen Gründen (nicht krankheitsbedingt)" verwendet werden.
(siehe §15 der entsprechenden ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnung)
Hinweis zu den Anlagen 4a und 4b:
Diese Formulare sind Musterformulare. Das Attest kann auch formlos erstellt werden, soweit es folgende Punkte enthält:
- Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Prüflings und
- die sich daraus ergebenden Einschränkungen des Prüflings im Hinblick auf die betroffene Prüfung.
Rücktrittserklärung wegen Krankheitsbedingter ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õunfähigkeit (Anlage 4a)
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232 KB
Rücktrittserklärung / Verlängerung der Bearbeitungszeit aus wichtigen Gründen (nicht krankheitsbedingt) (Anlage 4c)
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Verlängerung der Bearbeitungszeit wegen krankheitsbedingter ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õunfähigkeit (Anlage 4b)
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Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Bachelor- oder Masterarbeit, Studien- oder Hausarbeit
Bitte beachten Sie: Möchten Sie die Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Bachelor- oder Masterarbeit oder Studien- oder Hausarbeit aufgrund von Krankheit beantragen, so ist dem Formular "Verlängerung der Bearbeitungszeit wegen krankheitsbedingter ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õunfähigkeit" ein ärztliches Attest beizufügen. Der Antrag auf Verlängerung ist ³Ü²Ô±¹±ð°ù³úü²µ±ô¾±³¦³ó nach Eintritt des für die Verzögerung maßgeblichen Grundes zu stellen.
Infoveranstaltung - Reform der ²Ñ³Ü²õ³Ù±ð°ù±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ (MPO)
±Ê°ùä²õ±ð²Ô³Ù²¹³Ù¾±´Ç²Ô der Infoveranstaltung für Studierende zu Änderungen der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnungen zum WiSe 22/23
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5 MB
FAQ - Reform der ²Ñ³Ü²õ³Ù±ð°ù±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ (MPO)
Die LUH hat nach einem vom Senat und ±Ê°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾ initiierten Prozess in einer Arbeitsgruppe eine ²Ñ³Ü²õ³Ù±ð°ù±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ für Studiengänge erarbeitet, um ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õverfahren und Abläufe Studiengangs übergreifend einheitlich zu regeln. Die ²Ñ³Ü²õ³Ù±ð°ù±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ dient dabei als Vorlage für die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnung der einzelnen Studiengänge, in denen ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù±ð²Ô im Rahmen vorab definierter Regelungen fachspezifische Belange regeln.
Im Jahr 2021 wurde nach einer erneuten Befassung im Senat die ²Ñ³Ü²õ³Ù±ð°ù±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ überarbeitet und im ±Ê°ùä²õ¾±»å¾±³Ü³¾ beschlossen. Die Überarbeitung erfolgte, zum Teil auf Anregung der ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù±ð²Ô, aber auch mit Blick auf die geplante Einführung eines integrierten Campus-Management-Systems für die LUH, das zukünftig die Prozesse rund um das Studium unterstützen soll.
Mit Wirkung vom 01.10.2022 treten die neuen Regelungen der ²Ñ³Ü²õ³Ù±ð°ù±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ in Kraft. Die nachfolgenden FAQs sollen Studierenden, Lehrenden, Prüfenden einen Überblick über die neuen Regelungen geben und häufig gestellte Fragen beantworten.
Letzte Aktualisierungen
Zuletzt wurde "9.5 Welche Notenverbuchungskürzel gelten ab dem Wintersemester 22/23?" aktualisiert.
(Stand 08.02.2023)
1. Umsetzung der ²Ñ³Ü²õ³Ù±ð°ù±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ, ܲú±ð°ù´Úü³ó°ù³Ü²Ô²µ²õ°ù±ð²µ±ð±ô³Ü²Ô²µ±ð²Ô und Leistungsumbuchungen zum Wintersemester 22/23
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1.1 Welche ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnungen wurden an die neue ²Ñ³Ü²õ³Ù±ð°ù±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ angepasst?
Zum Wintersemester 2022/2023 wurden alle ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnungen an die neuen Regelungen im Allgemeinen Teil angepasst. In Abhängigkeit zu weiteren notwendigen fachspezifischen Anpassungen sind bei der Überarbeitung eine neue ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnung 2022 entstanden. Waren nur wenige oder keine fachspezifischen Anpassungen notwendig, wurden für die Studiengänge lediglich Änderungsfassungen zu bestehenden ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnungen beschlossen.
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1.2 Wo finden Studierende und Prüfende die aktuelle ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnung?
Die aktuelle Fassung Ihrer ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnung finden Sie unter folgendem Link: /de/studium/im-studium/pruefungsinfos-fachberatung. Nach Auswahl des Studienganges sind die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnungen unter der Kachel „Ordnungen“ hinterlegt. Sollten sie dort nicht die Version 2022 bzw. die Änderungsversion 2022 angezeigt bekommen, empfehlen wir Ihnen die Seite neu zu laden und dabei den Cache in ihrem Browser zu löschen.
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1.3 Gilt der neue Allgemeine Teil für alle Studierenden?
Ja, die Neuerungen des Allgemeinen Teils gelten für alle Studiengänge und damit alle Studierenden.
Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann in Einzelfällen durch das nach § 3 zuständige Organ entschieden werden, dass das Studium nach den alten fachspezifischen Anlagen (Anlage 1 der jeweiligen PO) beendet werden kann. -
1.4 Warum gelten die neuen Regelungen nicht im Staatsexamen Rechtswissenschaften?
Dieser Studiengang ist kein rein universitärer Studiengang und die Prüfungen finden teilweise universitär (Schwerpunktbereichsprüfung) und teilweise vom Landesjustizprüfungsamt organisiert statt. Der Studiengang wurde nach der Bologna-Reform nicht modularisiert und die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnung wird nicht von der LUH erlassen. Siehe auch Ausführungen zur Anmeldung von Prüfungen unter FAQ 6.
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1.5 Was sind ܲú±ð°ù´Úü³ó°ù³Ü²Ô²µ²õ°ù±ð²µ±ð±ô³Ü²Ô²µ±ð²Ô?
Im Zuge der Anpassung der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnungen hat auch in vielen Studiengängen die Anlage 1 (fachspezifische Regelungen) eine Überarbeitung in Vorbereitung auf die Einführung eines Integrierten Campus Management Systems an der LUH* erfahren. Um den Übergang in die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnungsversion 2022 bzw. die Änderungsfassungen zu erleichtern und zu regeln, gibt es für jeden Studiengang ܲú±ð°ù´Úü³ó°ù³Ü²Ô²µ²õ°ù±ð²µ±ð±ô³Ü²Ô²µ±ð²Ô, nach denen die Mitarbeiter:innen für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õangelegenheiten die Leistungen in die neue ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnung umbuchen, d.h. den dort aufgeführten Modulen zuordnen.
*Die Anpassung der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnungen diente auch der Vorbereitung der Einführung eines Globalkataloges, in dem Module, ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen, Lehrveranstaltungen sowie Studienleistungen nur einmal vorkommen dürfen und diese in die verschiedenen Studiengänge verknüpft werden. Die ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù±ð²Ô haben sich intensiv zu den angebotenen Studieninhalten abgestimmt und wenn möglich einheitliche Strukturen herbeigeführt.
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1.6 Wie werden Studierende über die ܲú±ð°ù´Úü³ó°ù³Ü²Ô²µ²õ°ù±ð²µ±ð±ô³Ü²Ô²µ±ð²Ô informiert?
Eine Information darüber obliegt den ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù±ð²Ô und erfolgt oftmals im Zuge von eigenen Informationsveranstaltungen zu den Studiengängen zu Beginn des Wintersemesters 2022/2023.
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1.7 Wann werden Leistungen umgebucht?
Die Umbuchung der Leistungen bezeichnet die Überführung der Leistungen in eine neue ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnungsversion bzw. in neue Modulstrukturen der fachspezifischen Anlagen. Diese Aufgabe wird ab den 01.10.2022 von Mitarbeiter:innen für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õangelegenheiten nach Maßgabe der ܲú±ð°ù´Úü³ó°ù³Ü²Ô²µ²õ°ù±ð²µ±ð±ô³Ü²Ô²µ±ð²Ô vorgenommen. Zu Semesterbeginn werden noch nicht flächendeckend alle Leistungen umgebucht worden sein. Hier bitten wir Sie etwas Geduld zu haben, wenn Ihre Leistungen zunächst noch nicht oder nur teilweise umgebucht sind. Hintergrund hierfür ist zum einen, dass eine sehr große Anzahl an Leistungen in allen Studiengängen umgebucht werden müssen. Zum anderen müssen erst die Nacharbeiten nach Abschluss der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume aus dem Sommersemester 2022 erfolgen. Mit der Umstellung auf die einheitlichen Melde- und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume gibt es in diesem Wintersemester eine Überlappung.
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1.8 Was können Studierende tun, wenn die Anmeldung zu einer Prüfung nicht möglich ist, weil aufgrund der noch nicht erfolgten Umbuchung die Voraussetzung fehlt?
Studierende können an der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung teilnehmen, müssen aber im Vorfeld das Formular „±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õteilnahme unter Vorbehalt“ ausfüllen, das im Anschluss den Mitarbeiter:innen für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õangelegenheiten vorgelegt wird. Im Nachgang wird geklärt, warum eine Anmeldung nicht möglich war und der Vorbehalt ggf. aufgehoben. Sollte aus anderen Gründen kein ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õanspruch bestanden haben, wird die Prüfung nicht bewertet.
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1.9 Wie werden noch offene ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen aus dem Sommersemester 2022 abgewickelt?
Alle ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen, die zum Sommersemester 2022 gehören und in diesem Semester angemeldet wurden, werden noch nach den Regelungen der alten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnung abgewickelt. Prüfende verbuchen wie bisher die Leistungen in HIS POS QIS oder füllen für alle ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen, die in den Lehramtsstudiengängen nicht als Klausuren, mündliche oder sportpraktische Prüfungen stattgefunden haben, die Leistungsnachweise aus. Durch die Mitarbeiter:innen für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õangelegenheiten werden NERs bzw. KTAs weiterhin in Rücktritte ohne Versuchsverluste umgewandelt und Abmeldefristen bleiben unberücksichtigt.
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1.10 Wie werden Anhörungsverfahren für das Sommersemester 2022, die im Oktober und November 2022 stattfinden, abgewickelt?
Die Anhörungsverfahren für das Sommersemester 2022 werden nach den Regelungen der alten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnung im Oktober und November 2022 abgewickelt. Erst im Anschluss werden die anhörungsrelevanten Daten der Studierenden überführt, auf deren Basis die Anhörungen für das Wintersemester 2022/2023 nach den neuen Regelungen stattfinden werden
2. ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen
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2.1 Welches Ziel hat die Reform der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen?
Die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen sollen einerseits die Lehrpraxis an der LUH abbilden und neue, didaktisch angezeigte Formen aufnehmen. Andererseits dient die Reform der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen der Verschlankung der Planungsprozesse sowie der Verwaltung der Prüfungen. Aus diesem Grund wurden mit den ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù±ð²Ô die Definitionen aller ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen gesichtet, angepasst und überarbeitet. Dabei sind einige Formen zu neuen, übergreifenden ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen zusammengefasst und das Glossar (Anlage 2 der MPO) insgesamt reduziert worden.
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2.2 Welche ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen gibt es?
Künftig werden nur noch folgende ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen in der FSA der PO abgebildet:
- Bachelor- und Masterarbeiten (BA, MA)
- Hausarbeit (HA)
- Klausur (K) und Klausur mit Antwortwahlverfahren (KA)
- Mündliche Prüfung (MP)
- Praktikumsbericht (PB)
- Projektorientierte ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õform (PJ)
- Sportpraktische ±Ê°ùä²õ±ð²Ô³Ù²¹³Ù¾±´Ç²Ô (SP)
- Studienarbeit (ST)
- Veranstaltungsbegleitende Prüfung (VbP). Die VbP ist dabei semesterbegleitend und dient als Container für viele weitere ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen (s. FAQ 3.2).
3. Veranstaltungsbegleitende Prüfung (VbP)
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3.1 Was ist eine Veranstaltungsbegleitende Prüfung (VbP)?
VbP ist eine ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung, die verschiedene Formen haben kann und veranstaltungsbegleitend abgenommen wird.
Die VbP dient dabei als „Container“ für eine Vielzahl an ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen, die im Glossar der PO unter die VbP subsumiert werden (s. FAQ 3.2).
Die konkrete ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õform einer VbP wird von den Prüfenden zu Beginn des Semesters mindestens für den Zeitraum des betreffenden Semesters festgelegt und kommuniziert.
Die Einführung der VbP, deren Planung und Verwaltung macht einen gesonderten Melde- und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeitraum für die VbP notwendig – die anderen Melde- und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume bleiben davon unberührt (s. FAQ 5.5 und 5.6).Die Definition gemäß MPO lautet wie folgt:
1Eine Veranstaltungsbegleitende Prüfung (VbP) befasst sich mit einer Fragestellung zu einer konkreten Lehrveranstaltung und wird semesterbegleitend zu dieser abgenommen. 2Eine VbP kann aus mehreren Teilprüfungen bestehen, die Anzahl ist auf vier Teilprüfungen zu begrenzen. 3Die konkrete ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õform einer VbP wird von der oder dem Prüfenden spätestens vor dem 15.10. für das Wintersemester beziehungsweise vor dem 15.04. für das Sommersemester mindestens für den Zeitraum des betreffenden Semesters festgelegt und kommuniziert. 4 An Veranstaltungen und Module in denen eine VbP als ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õform benannt ist, können nur dann Voraussetzungsprüfungen geknüpft werden, wenn das jeweilige Studiendekanat sicherstellen kann, dass die Bewertung desjenigen Moduls, welches Voraussetzung ist, zum Meldezeitraum der VbP abgeschlossen ist.5Die gesonderten Melde- und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume für die Prüfungen der VbP sind der Anlage 3.1. der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnung zu entnehmen.
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3.2 Welche ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen werden unter die VbP subsumiert?
AA
Ausarbeitung
DO
Dokumentation
ES
Essay
KO
Kolloquium
KU
Kurzarbeit
KW
Künstlerisch-Wissenschaftliche ±Ê°ùä²õ±ð²Ô³Ù²¹³Ù¾±´Ç²Ô
³¢Ãœ
³¢²¹²ú´Ç°ùü²ú³Ü²Ô²µ
MO
Modell
ME
Musikalische Erarbeitung in einer Lerngruppe
MU
Musikpraktische ±Ê°ùä²õ±ð²Ô³Ù²¹³Ù¾±´Ç²Ô
MK
Musikpädagogisch-Praktische ±Ê°ùä²õ±ð²Ô³Ù²¹³Ù¾±´Ç²Ô
PF
PK
Portfolio
Pädagogisch orientiertes Konzert
PR
±Ê°ùä²õ±ð²Ô³Ù²¹³Ù¾±´Ç²Ô
PP
±Ê°ù²¹³æ¾±²õ±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ
P
Projektarbeit
SE
Seminarleistung
TP
Theaterpraktische ±Ê°ùä²õ±ð²Ô³Ù²¹³Ù¾±´Ç²Ô
Ü
ܲú³Ü²Ô²µ
U
Unterrichtsgestaltung
ZD
Zeichnerische Darstellung
4. ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õplanung und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õdurchführung
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4.1 Welche ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen dürfen Prüfende anbieten?
Prüfende dürfen ausschließlich die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen, welche in den jeweiligen Modulen der Fachspezifischen Anlagen der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnungen genannt sind, anbieten.
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4.2 Muss die Wiederholung der Prüfung in der gleichen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õform angeboten werden?
Nein - Wiederholungen von ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen können nach Wahl der/des Prüfenden in einer anderen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õform abgenommen werden, sofern mehrere ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen für das Modul in der PO benannt sind. Die Bekanntgabe der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õform muss in diesem Fall spätestens zu Beginn der Anmeldefrist erfolgen.
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4.3 Dürfen Prüfende nach Beginn bzw. nach Ende des Meldezeitraums die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õform noch wechseln?
Gemäß §6 Absatz 3 der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnung muss die Ankündigung der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õform bis zum 15.04. bzw. 15.10. erfolgen und wird im Nachgang entsprechend kommuniziert. Damit ist ein Wechsel von ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen in den Meldezeiträumen nicht mehr möglich.
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4.4 In welcher Sprache können Prüfungen abgenommen werden?
Je nach Konzeption und Ausrichtung des Studiengangs gelten Deutsch und/oder Englisch als ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õsprache. Module, die in englischer Sprache angeboten werden, werden oft auch in englischer Sprache geprüft. Bitte beachten Sie die Angaben in den Modulkatalogen. Individuelle Absprachen können in begründeten Einzelfällen getroffen werden.
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4.5 Wie laufen Auflagenprüfungen ab und wie werden diese gemeldet?
Auflagenprüfungen sind über den Zulassungsbescheid klar definiert. Die Erfüllung der Auflage kann zurzeit nicht online abgewickelt werden. Studierende vereinbaren mit den Prüfenden die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen und ggf. Studienleistungen. Über die Teilnahme bzw. das Bestehen der Leistung erhalten Sie von den Prüfenden einen Nachweis, der dem Immatrikulationsamt als Nachweis über die Erfüllung der Auflage vorgelegt wird.
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4.6 Was ist bei einem Verdacht der Täuschung zu veranlassen?
Der Verdacht ist durch die/den Prüfende/n gegenüber den Mitarbeiter:innen für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õangelegenheiten schriftlich anzuzeigen. Diese veranlassen eine sog. Anhörung der Studierenden, in der zu dem Verdacht schriftlich Stellung genommen werden kann. Anschließend wird der Verdacht vom nach § 3 zuständigen Organ bewertet und entweder eine Täuschung festgestellt oder der Verdacht fallen gelassen. Über die Entscheidung des nach § 3 zuständigen Organs erhält der Studierenden einen Bescheid.
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4.7 Was passiert, wenn eine Täuschung festgestellt wird?
Die betreffende ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung wird mit dem Vermerk „TA“ gekennzeichnet und mit „nicht bestanden“ oder 5,0 bewertet. Ein ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õversuch geht damit verloren. Im Wiederholungsfall oder bei besonders schwerwiegenden Fällen kann das nach § 3 zuständige Organ weitere Maßnahmen bis hin zum Ausschluss von ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen oder dem Studium ergreifen.
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4.8 Was passiert, wenn der Verdacht der Täuschung fallen gelassen wird?
Die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung wird bewertet und geht im Falle des Bestehens in den Studienabschluss ein. Wurde die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleitung aufgrund des Verdachts abgebrochen, kann sie im selben Versuch erneut angetreten werden.
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4.9 Was ist eine Ergänzungsprüfung?
Wird im letzten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õversuch eine ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung, die als Klausur oder Klausur im Antwortwahlverfahren (K/KA) durchgeführt wurde, wegen mangelnder Leistung nicht bestanden, so wird der/die Studierende durch die Mitarbeiter:innen für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õangelegenheiten zur Ergänzungsprüfung geladen. Die Ergänzungsprüfung stellt dabei die letzte Möglichkeit des Bestehens der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung dar, bevor das Studium als endgültig nicht bestanden gilt.
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4.10 Wie läuft die Ergänzungsprüfung ab und was darf geprüft werden?
Eine Ergänzungsprüfung findet nur statt, wenn die vorherige ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung in Form einer Klausur oder einer Klausur im Antwortwahlverfahren (K/KA) aufgrund mangelnder Leistung nicht bestanden wurde und es sich um den letzten Versuch für diese ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung handelte. Studierende erhalten die Möglichkeit, die mangelnde Leistung zu ergänzen, so dass letztlich noch ein „Bestehen“ maximal mit der Note 4,0 erreicht und das Studium fortgesetzt werden kann. Die Inhalte der Ergänzungsprüfung müssen denen der ursprünglichen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung entsprechen.
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4.11 Was ist der Unterschied zwischen dem Erbringungsdatum und dem Bewertungsdatum? Warum ist dieser Unterschied wichtig?
Das Erbringungsdatum ist das Datum, an welchem die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ- oder Studienleistung durch die Studierenden erbracht wird, das Bewertungsdatum ist das Datum, an welchem die Leistung seitens der/s Prüfenden bewertet wird.
Gerade beim Modul- und/oder Studienabschluss ist es wichtig, dass immer das Erbringungsdatum seitens der Prüfenden verbucht wird. Sobald die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ- oder Studienleistung erbracht ist, gilt sie als abgeschlossen und beendet. Die Tatsache, dass sich an die Leistungserbringung noch ein Bewertungszeitraum anschließt, an dessen Ende das Bestehen festgestellt wird, wirkt sich nicht auf das Erbringungsdatum aus. Das Bewertungsdatum ist im Kontext von Modul- oder Studienabschluss nicht relevant.
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4.12 Wie wird das Erbringungsdatum ermittelt?
Bei Klausur mit und ohne Antwortwahlverfahren, mündlicher Prüfung bzw. Sportpraktischen ±Ê°ùä²õ±ð²Ô³Ù²¹³Ù¾±´Ç²Ô entspricht das Erbringungsdatum dem Datum an dem die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung stattgefunden hat. Bei ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen mit Themenausgabe entspricht das Abgabedatum dem Erbringungsdatum. Bei einer VbP gilt das Datum, das für die letzte Teilleistung ausschlaggebend ist, als Erbringungsdatum.
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4.13 Wann müssen Hausarbeiten abgegeben werden?
Um eine möglichst lange Bearbeitungszeit für Hausarbeiten zu ermöglichen, wird in der Variante 2 die Hausarbeit als ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung zwingend im 1. Meldezeitraum angemeldet und ist nach Maßgabe der oder des Prüfenden spätestens bis zum Ende des 2. ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeitraumes zu erbringen.
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4.14 Wann müssen Praktikumsberichte abgegeben werden?
Der Abgabezeitpunkt der Praktikumsberichte kann auch außerhalb der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume liegen.
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4.15 Wer legt den Abgabetermin für Hausarbeiten oder Praktikumsberichte fest?
Die Terminierung des Abgabetermins obliegt der/dem Prüfenden und wird zu Beginn der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung bekannt gegeben.
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4.16 Welche Hilfsmittel sind während einer Prüfung zugelassen?
Ob und welche Hilfsmittel zugelassen sind, legt die/der Prüfende im Vorfeld der Prüfung fest und informiert die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õteilnehmerinnen und –teilnehmer im Rahmen der zugehörigen Lehrveranstaltung oder über die Modulbeschreibung im Modulkatalog.
5. Einheitliche Melde- und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume
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5.1 Was sind Melde- und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume?
Zur Strukturierung des Semesters mit Blick auf die Planungsprozesse und die Abwicklung von ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen wurden an der LUH Zeiträume für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹²Ô³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µen und für Prüfungen festgelegt. Die Zeiträume decken bis auf wenige Zeitfenster nahezu das komplette Semester ab. Bei der Ausgestaltung sind verschiedene Belange (Zeitfenster für Auslandaufenthalte und Praktika, Überschneidungsfreiheit zwischen Melde- und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume) eingeflossen. Letztlich sollen die Zeiträume als Orientierung bei der Planung des Studiums unterstützen.
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5.2 Welche Logik liegt den Melde- und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeitraumvarianten zugrunde?
Aus den unterschiedlichen Fachkulturen heraus gibt es Module, die nur im Sommersemester oder nur im Wintersemester angeboten werden. Dieser Logik können die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen folgen, so dass es ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen nur in dem Semester gibt, in denen das Lehrangebot stattfindet. In der Regel gibt es hier dann zwei ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õtermine, was der Variante 2 der Melde- und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume entspricht. Für die Variante 1 der Melde- und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume entscheiden sich die Studiengänge, wenn es in jedem Semester unabhängig davon, ob die Lehrveranstaltungen angeboten werden, eine ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung gibt.
Jedes Modul ist immer einer Variante zugeordnet, egal in welchem Kontext/Studiengang das Modul studiert werden kann.
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5.3 Wer legt die Variante der Melde- und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume fest?
Nach der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnung ist das nach § 3 zuständige Organ dafür zuständig für einen Studiengang bzw. ein Fach im Lehramt die Variante festzulegen. Sie gilt für alle Module, die dem entsprechenden Studiengang bzw. Fach zugeordnet sind. Damit haben wir das Anbieterprinzip. Der Studiengang, der Anbieter eines Moduls ist, legt die Variante für die Melde- und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume fest. Lehrimporte sind in der Regel einem anderen Studiengang zugeordnet und können eine vom importierenden Studiengang abweichende Varianten haben.
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5.4 Haben alle Module eines Studiengangs die gleiche Variante?
Nein. Module werden fachübergreifend genutzt, d.h. ein Modul kann in mehreren Studiengängen verankert sein. Die Variante wird aus fachspezifischen Gründen durch die das Modul anbietende Fakultät festgelegt, so dass nicht alle Module eines Studiengangs zwingend die gleiche Variante für die Melde- und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume haben.
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5.5 Welche Meldezeiträume müssen Studierende beachten/kennen?
Da die Melde- und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume fachspezifischen Anforderungen unterliegen oder von der konkreten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õform abhängen, müssen sich Studierende drei Meldezeiträume im Semester merken:
Wintersemester
VbPMeldezeitraum 15.10. – 31.10. Alle anderen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen (außer BA/MA/ST)
1. Meldezeitraum 15.11.-.30.11. 2. Meldezeitraum 16.03.-23.03. Sommersemester
VbPMeldezeitraum 15.04.-30.04. Alle anderen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen (außer BA/MA/ST)
1. Meldezeitraum 15.05.-31.05. 2. Meldezeitraum 16.09.-23.09. -
5.6 Welche ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume gibt an der der LUH?
Folgende ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume gelten für die LHU:
Wintersemester
VbP
01.11. – 28.02
Variante 1 - alle anderen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen
15.12. – 14.04.
Variante 2 - alle anderen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen 1. PZ
15.12. – 28.02.
Variante 2 - alle anderen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen 2. PZ
24.03. – 14.04.
Sommersemester
VbP
01.05. – 31.08.
Variante 1 - alle anderen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen
15.06. – 14.10.
Variante 2 - alle anderen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen 1. PZ
15.06. – 31.08.
Variante 2 - alle anderen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen 2. PZ
24.09. – 14.10.
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5.7 Gelten die Melde- und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume für alle ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen?
Nein. Veranstaltungsbegleitende ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen (VbP) haben gesonderte Zeiträume. Für Bachelor-, Master- und Studienarbeiten (BA/MA/ST) gelten gar keine Melde- und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume.
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5.8 Welche Melde- und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume gelten für BA-, MA- und Studienarbeiten?
Bachelor- und Masterarbeiten sowie Studienarbeiten können jederzeit angemeldet werden.
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5.9 Wie ist die Reglung bei der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung Hausarbeit?
Hausarbeiten müssen, um eine möglichst lange Bearbeitungsdauer zu ermöglichen, immer im ersten Meldezeitraum angemeldet werden. Die Bearbeitungsdauer erstreckt sich im Fall der Melde-und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeitraumvariante 1 aber auch über den zweiten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeitraum. Den individuellen Abgabetermin legt die/der Prüfende fest.
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5.10 Wann müssen Praktikumsberichte angemeldet werden?
Praktikumsberichte müssen im Meldezeitraum, der die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung zugeordnet ist, angemeldet werden, können aber außerhalb des geltenden ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume absolviert und abgegeben werden.
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5.11 Wie erfahren Studierende Klausurtermine?
Für Klausuren mit und ohne Antwortwahlverfahren sind die Termine im HIS POS QIS – System in der Regel schon zur ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹²Ô³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ hinterlegt. Darüber hinaus gibt es in vielen Studiengängen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õlisten für Klausuren. Außerdem informiert die/der Prüfende zu Beginn des Semesters über ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õtermine und Abläufe.
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5.12 Wie werden Termine für mündliche Prüfungen oder Sportpraktische ±Ê°ùä²õ±ð²Ô³Ù²¹³Ù¾±´Ç²Ôen abgestimmt?
Die Anmeldung zu diesen Prüfungen muss im Meldezeitraum in HIS POS QIS erfolgen. Im Anschluss stimmen Sie auf dem von den Prüfenden festgelegten Weg Ihren individuellen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õtermin ab. Mindestens 14 Tage vor der Prüfung wird Ihnen ihr konkreter Termin von der/dem Prüfenden mitgeteilt.
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5.13 Wie erfahren Studierende Abgabetermine?
Für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen mit Abgabetermin erfolgt in Absprache mit den Prüfenden eine Themenausgabe und Mitteilug des Abgabetermins. Termine für individuelle ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen (z.B. Referat bei einer VbP) werden mit der/m Prüfenden abgestimmt.
6. Anmeldung von ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen
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6.1 Wie melden sich Studierende zu Prüfungen an?
Mit der auf der I-Bescheinigung mitgeteilten LUH-ID können Studierende im ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õveraltungssystem HIS POS QIS innerhalb der jeweiligen Meldezeiträume ihre Prüfungen online anmelden.
Studierende im Studiengang Staatsexamen Rechtswissenschaften beachten bitte die Regelungen des ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õamtes der Juristischen Fakultät und nehmen ihre Anmeldungen weiterhin im JUPS vor. Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge der Juristischen Fakultät informieren sich bitte über Abläufe der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹²Ô³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µen direkt in der Fakultät.
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6.2 Müssen sich Studierende zu allen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen anmelden?
Ja, es müssen alle ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen (Pflicht-, Wahlpflicht-, Wahlmodule) angemeldet werden. Für alle ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen außer Bachelor- und Masterarbeiten sowie Studienarbeiten ist eine Anmeldung im HIS POS QIS System erforderlich. Für Bachelor-, Master und Studienarbeiten gibt es gesonderte und Studiengangs individuelle Zulassungsanträge bzw. Meldebögen.
Achtung: Es kann in Ihren Studiengängen Sonderregelungen geben (z.B. Studienpläne) die eine gesonderte Anmeldung ersetzen. Sie werden seitens Ihrer Fakultät über diese Regelungen informiert.
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6.3 Wann sind angebotene ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen für Studierende im HIS POS QIS Portal sichtbar?
Sobald das ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õangebot durch die Mitarbeitenden in der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õverwaltung ins System eingepflegt wurde, ist dies für Studierenden im HIS POS QIS Portal sichtbar. Da dies ein laufender Prozess ist, können ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õangebote bis zum Beginn des jeweiligen Meldezeitraums nach und nach ergänzt werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer/m Prüferin über die von ihr/ihm angebotenen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen in späteren Meldezeiträumen des Semesters. Es ist nicht möglich für eine ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung gleichzeitig mehrere ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õangebote anzumelden. Innerhalb der jeweiligen Meldezeiträume und Fristen zur Abmeldung können ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õangebot abgemeldet und eine andere ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õangebot angemeldet werden. Nach Ablauf der Frist und außerhalb der Meldezeiträume ist eine erneute Anmeldung für eine ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung ist erst möglich, wenn die vorherige Leistung abgeschlossen und mit 5,0 oder „Nicht bestanden“ bewertet wurde oder ein entschuldigter Rücktritt (RTE) bzw. unentschuldigter Rücktritt (RTU) erfasst wurde.
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6.4 Bekommen Studierende eine Rückmeldung, ob die Prüfung/en angemeldet wurde/n?
Das System HIS POS QIS gibt eine Bestätigung zur erfolgreichen Anmeldung per E-Mail aus. Wir empfehlen Ihnen, unter der Rubrik „Info über angemeldete Prüfungen“ die Liste der angemeldeten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen auszudrucken. Anmeldungen, die hier nicht aufgeführt sind, sollten sofort mit den Mitarbeiter:innen für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õangelegenheiten geklärt werden. Angemeldete ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen erscheinen auf dem Notenspiegel mit dem Vermerk AN.
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6.5 Was passiert, wenn Studierende die Anmeldefrist nicht eingehalten haben?
Es besteht die Möglichkeit beim nach § 3 zuständigen Organ eine spätere Anmeldung zu beantragen, wenn wichtige Gründe für das Versäumnis nachgewiesen werden. Hierfür ist ein entsprechender formloser Antrag an das nach § 3 zuständige Organ zu stellen.
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6.6 Was ist zu tun, wenn Studierende die Anmeldefrist aufgrund der späten Immatrikulation (Losverfahren, Auslandsaufenthalte) verpasst haben?
Es besteht die Möglichkeit beim nach § 3 zuständigen Organ eine spätere Anmeldung zu beantragen, wenn wichtige Gründe für das Versäumnis nachgewiesen werden.
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6.7 Was können Studierende tun, wenn sie eine ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung im Wintersemester 22/23 nicht anmelden können, weil eine ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung aus dem Sommersemester 22 noch nicht verbucht ist ?
Vgl. Ausführungen zu FAQ 1.8
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6.8 Wie melden Studierende ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen an, wenn sie sich im Anhörungsverfahren befinden?
Aufgrund er neuen einheitlichen Melde- und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeiträume sind die sog. Anhörungsverfahren in den Technischen Studiengängen, bei denen Studierende, die die erforderliche Anzahl an Leistungspunkten nicht erreicht haben, noch nicht abgeschlossen. Die Studierenden werden in HIS POS QIS und auch im Bescheid darauf hingewiesen, dass die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹²Ô³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µen bis zum Abschluss des Verfahrens vorbehaltlich erfolgen. Nach Mitteilung des Ergebnisses der Anhörung werden die Anmeldungen bei Studierenden, die keinen wichtigen Grund in der Anhörung glaubhaft machen konnten, gelöscht. Diese Studierenden haben den Studiengang endgültig nicht bestanden und aus diesem Grund im laufenden Semester keinen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õanspruch mehr.
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6.9 Wer darf an Prüfungen im zweiten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeitraum (Variante 2) teilnehmen?
Die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen im zweiten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeitraum können von allen Studierenden des Studiengangs/Studienfaches angemeldet werden, sofern die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung noch nicht bestanden wurde. Es ist unerheblich, ob die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung im ersten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeitraum angemeldet, abgemeldet, unternommen oder versäumt wurde.
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6.10 Gibt es eine Frist innerhalb der der zweite oder dritte ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õversuch angetreten werden muss?
Nein, es gibt für die Wiederholung einer ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung keine Frist.
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6.11 Dürfen Studierende an Prüfungen teilnehmen, wenn laut der Teilnahmelisten keine Anmeldung für die Prüfung vorliegt?
Ja, Studierende dürfen teilnehmen, weil der fehlende Eintrag auf der Teilnahmeliste verschiedene Ursachen haben kann. Studierende müssen in diesem Fall das Formular „±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õteilnahme unter Vorbehalt“&²Ô²ú²õ±è; ausfüllen. Die Teilnahme kann unter Vorbehalt erfolgen, d.h. der/die Prüfende informiert die Mitarbeiter:innen für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õangelegenheiten über die Teilnahme unter Vorbehalt ohne die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung zu bewerten. Die Mitarbeiter:innen für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õangelegenheiten prüft, ob technische Gründe für die fehlende Anmeldung vorliegen oder ein Antrag an das nach § 3 zuständige Organ vorliegt. In diesem Fall entscheidet das nach § 3 zuständige Organ über den Vorbehalt. Erst im Anschluss dürfen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen, bei denen der Vorbehalt aufgehoben wird, bewertet werden. ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen, bei denen der Vorbehalt nicht aufgehoben wird, werden nicht bewertet und gelten als nicht unternommen.
Das oben beschriebene Vorgehen gilt auch für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen, die online stattfinden. Der Vorbehaltsbogen ist vor Beginn der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung dem/der Prüfenden zuzusenden.
7. Abmeldung von ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen
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7.1 Was ist eine Abmeldung von einer ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung?
„Abmeldung“ bezeichnet die Abmeldung von einer angemeldeten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung innerhalb der für die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õform vorgesehenen Frist, die durch die Studierenden selbstständig ohne Angabe von Gründen im System oder gegenüber der/dem Prüfenden vorgenommen wird. Eine Abmeldung wirkt sich nicht auf die Anzahl der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õversuche aus.
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7.2 Wie können Studierende sich von Prüfungen abmelden?
Grundsätzlich können sich Studierende von ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen abmelden. Für die Abmeldung gelten für die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen unterschiedliche Fristen und unterschiedliche Wege der Abmeldung:
- Klausur/Klausur im Antwortwahlverfahren
Die Abmeldefrist für diese ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õform beträgt sieben Tage vor dem festgelegten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õtermin. Die Abmeldung erfolgt im ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õverwaltungssystem HIS POS QIS. - Mündliche Prüfung
Die Abmeldefrist für diese ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õform beträgt einen Tag vor dem festgelegten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õtermin. Die Abmeldung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder in einer von der/dem Prüfenden festgelegten Form. - Sportpraktische ±Ê°ùä²õ±ð²Ô³Ù²¹³Ù¾±´Ç²Ô
Die Abmeldefrist für diese ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õform beträgt einen Tag vor dem festgelegten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õtermin. Die Abmeldung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder in einer von der/dem Prüfenden festgelegten Form. - VbP
Die Abmeldung für diese ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õform kann bis zum Beginn der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung erfolgten. Bei ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õformen mit Themenausgabe beginnt die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung mit der Themenausgabe. Ein Sonderfall stellt die VbP mit mehreren ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õteilen dar. Eine Abmeldung kann nur bis zum Beginn des ersten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õteils erfolgen und gilt dann für alle ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õteile. Die Abmeldung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder in einer von der/dem Prüfenden festgelegten Form. - ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen mit Abgabeterminen
Die Abmeldung für diese ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õform kann bis zum Beginn der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung erfolgten. Die Abmeldung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder in einer von der/dem Prüfenden festgelegten Form. - Bachelor-/Masterarbeiten
Eine Abmeldung von dieser ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õform ist nicht möglich, da dies unmittelbar mit Themenausgabe beginnt und diese im Zuge des Anmeldeprozesses direkt erfolgt
- Klausur/Klausur im Antwortwahlverfahren
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7.3 Was passiert, wenn sich Studierende fristgerecht in der Abmeldefrist von einer ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung abgemeldet haben?
Bei Klausuren und Klausuren im Antwortwahlverfahren (K/KA) erhält die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung direkt bei der Abmeldung durch den/die Studierende im ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õverwaltungssystem den Vermerk AMD und wird im weiteren Verlauf im gelöscht.
Bei mündlichen Prüfungen oder einer sportpraktischen ±Ê°ùä²õ±ð²Ô³Ù²¹³Ù¾±´Ç²Ô erfasst die/der Prüfende auf der Teilnahmeliste die Abmeldung über den Vermerk AMD im ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õverwaltungssystem HIS POS QIS. Im weiteren Verlauf werden die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹²Ô³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µen, mit dem Vermerk AMD gelöscht.
Bei VbP und ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen mit Themenausgabe erfasst die/der Prüfende den Vermerk AMD im ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õverwaltungssystem HIS POS QIS, sofern die Abmeldung für die VbP insgesamt erfolgt ist.
Im weiteren Verlauf werden ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹²Ô³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µen mit dem Vermerk AMD gelöscht.
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7.4 Erhalten Studierende eine Bestätigung über die erfolgreiche Abmeldung?
Nehmen Studierende die Abmeldung direkt im ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õverwaltungssystem His POS QIS vor, erhalten Studierende direkt eine Information über die erfolgreiche Abmeldung per E-Mail. Außerdem weist die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung auf dem Notenspiegel ein AMD auf.
Erfolgt eine Abmeldung direkt bei der/dem Prüfenden wird lediglich da AMD erfasst, welches erst nach Ablauf der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung und Abschluss der Bewertung im Notenspiegel sichtbar ist.
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7.5 Werden Studierende im Falle einer Abmeldung über HIS POS QIS von der Teilnahmeliste für die Prüfungen entfernt?
Ja. Sofern sich Studierende fristgerecht von der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õform Klausur oder Klausur mit Antwortwahlverfahren abmelden, erscheinen Sie nicht mehr auf den Teilnahmelisten.
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7.6 Wie ist die Abmeldefrist für Klausuren und Klausuren im Antwortwahlverfahren (K/KA)?
Die Abmeldefrist beträgt sieben Kalendertage und wird anhand des durch die ¹ó²¹°ì³Ü±ô³Ùä³Ù±ð²Ô mitgeteilten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õdatums im ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õverwaltungssystem HIS POS QIS System automatisch ermittelt.
Die Frist richtet sich nach §§ 187 Absatz 1 und 188 Absatz 1 BGB.
Bei der Berechnung von Abmeldefristen ist es unerheblich, ob der letzte Tag der Abmeldung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.
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7.7 Welche Frist gilt für die Abmeldung von einer mündlichen Prüfung oder von einer sportpraktischen ±Ê°ùä²õ±ð²Ô³Ù²¹³Ù¾±´Ç²Ô?
Für mündliche Prüfungen und Sportpraktische ±Ê°ùä²õ±ð²Ô³Ù²¹³Ù¾±´Ç²Ôen beträgt die Abmeldefrist einen Kalendertag.
Die Frist richtet sich nach §§ 187 Absatz 1 und 188 Absatz 1 BGB.
Bei der Berechnung von Abmeldefristen ist es unerheblich, ob der letzte Tag der Abmeldung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.
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7.8 Welche Frist gilt für die Abmeldung von einer ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung mit Themenausgabe oder von einer VbP?
Für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen mit Themenausgabe kann eine Abmeldung bis zur Themenausgabe erfolgen. Dies gilt auch für eine VbP, wenn diese oder der erste ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õteil eine Themenausgabe voraussetzt. Besteht die VbP oder der erste ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õteil aus einer Kurzklausur ist eine Abmeldung bis zum Beginn der Prüfung möglich. Gegenüber der/dem Prüfenden ist zu erklären, ob die Abmeldung von einer VbP nur für den ersten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õteil oder die vollständige VbP gilt.
8. § 15 Versäumnis, Rücktritt, Fristverlängerung, Atteste
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8.1 Was ist ein Versäumnis?
Als Versäumnis wird das Fernbleiben von einer angemeldeten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung oder das Nichteinhalten eines Abgabetermins bezeichnet.
Ein Versäumnis hat einen unentschuldigten Rücktritt (RTU) zur Folge, wenn nicht ³Ü²Ô±¹±ð°ù³úü²µ±ô¾±³¦³ó ein wichtiger Grund für das Versäumnis nachgewiesen wird.
Wird der wichtige Grund vom nach § zuständigen Organ anerkannt, handelt es sich um einen entschuldigten Rücktritt (RTE). Dieser wird an der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung im ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õverwaltungssystem vermerkt, hat aber keine Auswirkungen auf die Anzahl der weitern ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õversuche.
Wird der wichtige Grund vom nach § 3 zuständigen Organ nicht anerkannt oder wird kein wichtiger Grund angezeigt, wird nach Abschluss des jeweiligen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeitraumes ein unentschuldigter Rücktritt (RTU), der zu einem Versuchsverlust führt, im ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õverwaltungssystem erfasst.
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8.2 Was ist ein Rücktritt von einer ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung?
„Rücktritt“ bezeichnet eine Abmeldung von einer angemeldeten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung nach Ablauf der Frist unter Angabe wichtiger Gründe, die von Studierenden ³Ü²Ô±¹±ð°ù³úü²µ±ô¾±³¦³ó gegenüber dem nach § 3 zuständigen Organ mittels des Formulars nach Anlage 4 erklärt werden muss.
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8.3 Was ist ein entschuldigter Rücktritt (RTE)?
Wenn für das Versäumnis eines ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õtermins oder eines Abgabetermins ein wichtiger Grund vom nach § 3 zuständigen Organ anerkennt wird, liegt ein entschuldigter Rücktritt vor.
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8.4 Was ist ein unentschuldigter Rücktritt (RTU)?
Wenn für das Versäumnis eines ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õtermins oder eines Abgabetermins kein wichtiger Grund vorliegt oder die vorgebrachten Gründe vom nach § 3 zuständigen Organ nicht anerkannt werden, liegt ein unentschuldigter Rücktritt vor.
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8.5 Was passiert, wenn Studierende nicht an einem ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õtermin teilnehmen, zu dem sie angemeldet sind?
Die/der Prüfende verbucht auf der Teilnahmeliste im ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õverwaltungssystem HIS POS QIS ein NER (Nichterscheinen), welches später durch die Mitarbeiter:innen für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õangelegenheiten in ein RTU (unentschuldigten Rücktritt) umgewandelt wird, wenn nicht ³Ü²Ô±¹±ð°ù³úü²µ±ô¾±³¦³ó ein wichtiger Grund für das Versäumnis der Prüfung durch die/den Studierenden nachgewiesen wird. Der Nachweis eines wichtigen Grundes erfolgt gemäß den Regelungen des § 15 Absatz 5 an das nach § 3 zuständige Organ. (vgl. Ausführung zu Attesten und wichtigen Gründen, FAQ 8.11)
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8.6 Was passiert, wenn Studierende bei einer ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung mit Themenausgabe den Abgabetermin für eine ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung nicht einhalten?
Die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung gilt mit Themenausgabe als begonnen, somit gilt die Nichtabgabe als unentschuldigter Rücktritt (RTU), der zu einem „nicht bestanden“ führt und einen Versuchsverlust zur Folge hat.
Die/der Prüfende verbucht auf der Teilnahmeliste im ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õverwaltungssystem HIS POS QIS ein NER (Nichterscheinen), welches später durch die Mitarbeiter:innen für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õangelegenheiten in ein RTU (unentschuldigten Rücktritt) umgewandelt wird, wenn nicht ³Ü²Ô±¹±ð°ù³úü²µ±ô¾±³¦³ó ein wichtiger Grund für das Versäumnis der Prüfung durch die/den Studierenden nachgewiesen wird. Der Nachweis eines wichtigen Grundes erfolgt gemäß den Regelungen des § 15 Absatz 5 an das nach § 3 zuständige Organ. (vgl. Ausführung zu Attesten und wichtigen Gründen, s. FAQ 8.11)
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8.7 Was passiert, wenn Studierende eine Prüfung nach deren Beginn abbrechen müssen?
Der Abbruch einer ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung führt zu einem „nicht bestanden“ und bedeutet damit einen Versuchsverlust. Die/der Prüfende verbucht auf der Teilnahmeliste im ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õverwaltungssystem HIS POS QIS ein ABG (Prüfung abgebrochen), welches später durch die Mitarbeiter:innen für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õangelegenheiten in ein RTU (unentschuldigten Rücktritt) umgewandelt wird, wenn nicht ³Ü²Ô±¹±ð°ù³úü²µ±ô¾±³¦³ó ein wichtiger Grund für das Versäumnis der Prüfung durch die/den Studierenden nachgewiesen wird. Der Nachweis eines wichtigen Grundes erfolgt gemäß den Regelungen des § 15 Absatz 5 an das nach § 3 zuständige Organ. (vgl. Ausführung zu Attesten und wichtigen Gründen)
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8.8 Wie können Studierende wichtige Gründe im Falle eines Nichterscheinens oder einer nicht fristgerechten Abgabe geltend machen?
Der Nachweis eines wichtigen Grundes erfolgt gemäß den Regelungen des § 15 Absatz 5 an das nach § 3 zuständige Organ.
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8.9 Wie können Studierende von einer ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung nach Ende der Abmeldefrist zurücktreten?
Nach Ablauf der Abmeldefrist ist für einen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õrücktritt das Vorliegen eines wichtigen Grundes erforderlich, welcher ³Ü²Ô±¹±ð°ù³úü²µ±ô¾±³¦³ó dem nach § 3 zuständigem Organ angezeigt werden muss.
Studierende in Anhörungsstudiengängen weisen wichtige Gründe nicht nach jeder versäumten ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung nach, sondern legen Atteste bzw. Nachweise für wichtige Gründe erst gesammelt im Rahmen der Anhörung vor, wenn sie keine 15 Leistungspunkte am Ende des Semesters erreicht haben. Es ist dennoch erforderlich, die Atteste bzw. Nachweise ³Ü²Ô±¹±ð°ù³úü²µ±ô¾±³¦³ó im Rahmen des Versäumnisses zu beschaffen und diese für den Fall der Anhörung aufzubewahren.
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8.10 Was bedeutet „³Ü²Ô±¹±ð°ù³úü²µ±ô¾±³¦³ó“ anzeigen?
Studierende müssen ohne schuldhaftes Verzögern, also so schnell es Ihnen möglich ist, den wichtigen Grund für den ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õrücktritt oder das Versäumnis des Abgabetermins anzeigen. Sollte eine Vorstellung beim Arzt/bei der Ärztin am Krankheitstag aus Krankheitsgründen nicht möglich sein, empfehlen wir Ihnen sich dennoch bereits telefonisch beim Arzt/der Ärztin zu melden.
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8.11 Wie können Studierende wichtige Gründe nachweisen?
Ein wichtiger Grund kann z. B. die eigene Erkrankung sein, die mittels eines ärztlichen Attestes nachgewiesen werden muss. Dafür sind die Attest-Formulare in Anlage 4 der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnung zu verwenden. Liegen andere wichtige, nicht krankheitsbedingte Gründe vor, sind diese mit einem gesonderten Antragsformular und Nachweisen nachzuweisen (z.B. Erkrankung des Kindes oder der Betreuungsperson, Kita-Schließung).
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8.12 Was müssen Studierende tun, wenn sie den Abgabetermin (VbP, Bacheleor- und Masterarbeiten, Hausarbeiten oder Praktikumsberichte, Studienarbeiten etc.) nicht einhalten können?
vgl. Nachweis wichtiger Gründe, FAQ 8.11
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8.13 Wer entscheidet über den Antrag auf Rücktritt?
Die Entscheidung obliegt dem nach § 3 zuständigen Organ. (§15 Absatz 5 der PO)
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8.14 Wie erfahren Studierende von der Entscheidung über den Antrag?
Über das Attest/den Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage entschieden werden. Im Anschluss wird an der entsprechenden Prüfung ein RTE für einen entschuldigten Rücktritt (ohne Versuchsverlust) bzw. ein RTU für einen unentschuldigten Rücktritt (mit Versuchsverlust) erfasst und ist im Notenspiegel ersichtlich. Im Falle einer Ablehnung wird zusätzlich ein Bescheid an den/die Studierende versendet.
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8.15 Wie wirkt sich der Antrag auf eine Bearbeitungsfrist aus?
In diesem Fall entscheidet das nach § 3 zuständige Organ über eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist bzw. bei Unverhältnismäßigkeit der Fristverlängerung über eine erneute Themenausgabe. Die Entscheidung wird mit einem Bescheid mitgeteilt.
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8.16 Worin besteht der Unterschied zwischen einem ärztlichen und einem amtsärztlichen Attest und wann muss ein amtsärztliches Attest eingereicht werden?
Ein Amtsärztliches Attest muss von einer Amtsärztin/einem Amtsarzt ausgestellt werden. Im Normalfall reicht ein Attest, das von einer Fachärztin/einem Facharzt ausgestellt wurde, für den Nachweis wichtiger Gründe aus. Das nach § 3 zuständige Organ kann gem. § 15 Absatz 5 ein Attest von einer Amtsärztin/einem Amtsarzt verlangen. Dies wird der/m Studierenden im Vorfeld schriftlich mitgeteilt und darf nur aus wichtigem Grund verlangt werden.
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8.17 Wer trägt die ggf. anfallende Gebühr für ein Attest?
Sollten für die Ausstellung der Atteste in den Arztpraxen bzw. bei der Amtsärztin/dem Amtsarzt Gebühren anfallen, sind diese von der/dem Studierenden selbst zu tragen.
9. Notenverbuchung und Kürzel, Bewertung von ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen
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9.1 Innerhalb welcher Frist müssen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen von Prüfenden bewertet werden?
Die Frist für die Bewertung von ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleitungen beträgt in der Regel einen Monat. Für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen, die gegen Ende des ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õzeitraumes stattfinden, beträgt diese Frist mindestens 12 Tage.
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9.2 Welches Datum ist beim Eintrag „NER“ einzutragen?
Hier ist größte Sorgfalt geboten, da ggf. anhand dieses Datums die Berechnung erfolgt, bis wann wichtige Gründe (³Ü²Ô±¹±ð°ù³úü²µ±ô¾±³¦³ó) geltend gemacht werden dürfen.
Bei Prüfungen, die zu einem bestimmten Termin stattfinden (z. B: Klausur mit oder ohne Antwortwahlverfahren/Mündliche Prüfung/Sportpraktische ±Ê°ùä²õ±ð²Ô³Ù²¹³Ù¾±´Ç²Ô …) ist das Datum des „NER“ der Tag der Prüfung, zu welcher die/der Studierende nicht erschienen ist.
Bei Prüfungen mit Themenausgabe ist das Datum des „NER“ das festgelegte Abgabedatum der schriftlichen Leistung (z.B. Hausarbeit oder Ausarbeitung/ Essay, im Rahmen einer VbP).
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9.3 Wie werden ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õabbrüche erfasst und was passiert danach?
Für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õabbrüche erfassen Prüfende ein ABG. Im Anschluss wird bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (siehe oben) ein entschuldigter Rücktritt (RTE) erfasst und die ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung kann im selben Versuch erneut angetreten werden.
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9.4 Für welche ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen müssen Prüfende Gutachten zur Bewertung erstellen und den Mitarbeiter*innen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õmanagement zukommen lassen?
Gutachten müssen grundsätzlich getrennt voneinander von beiden Prüfenden der Bachelor- und Masterarbeiten erstellt und den Mitarbeiter:innen für ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õangelegenheiten per Email zugesandt werden.
- 9.5 Welche Notenverbuchungskürzel gelten ab dem Wintersemester 22/23?
10. Regelungen für Studiengänge mit Anhörungsverfahren
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10.1 Was ist ein sog. Anhörungsverfahren?
Die ²Ñ³Ü²õ³Ù±ð°ù±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ bietet für Studiengänge die Möglichkeit, neben der klassischen Versuchszählung ein anderes Instrument zur Kontrolle des Studienfortschritts zu etablieren und den Studienfortschritt anhand des Erreichens von vorab definierten Kriterien zu messen. Studierende, die diese Kriterien nicht erreichen müssen in dem betreffenden Semester einen wichtigen Grund für das Nichterreichen nachweisen und können einen Antrag auf Aussetzung der Bedingungen stellen, der im Rahmen des Anhörungsverfahrens erörtert wird. Dabei erfolgt zugleich eine Fachberatung durch die Fakultät und die weitere Strukturierung des Studiums wird unterstützt.
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10.2 Worin unterscheiden sich Studiengänge mit Versuchszählung und Anhörungsverfahren?
Im Rahmen der Versuchszählung haben Studierende für jede ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung, die in den Studienabschluss eingebracht werden muss und nicht bestanden wird, drei ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õversuche (ausgenommen sind Bachelor- und Masterarbeiten sowie Studienarbeiten, die nur einmal wiederholt werden können). Wird der letzte ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õversuch nicht bestanden, so ist das gesamte Studium endgültig nicht bestanden. Beim Anhörungsverfahren können Studierenden beliebig oft eine nicht bestandene ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistung wiederholen. Der Studienfortschritt wird daran gemessen, ob sie am Ende des Semesters 15 Leistungspunkte erreicht haben. Gelingt dies einer/einem Studierenden nicht, wird ihr/ihm ein Bescheid über das endgültige Nichtbestehen zugestellt und innerhalb einer Frist muss ein Antrag auf Aussetzung der Bedingungen gestellt werden. Im Anschluss an den Antrag erfolgt eine Anhörung vor den Beauftragten des ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õausschusses. Ein solcher Antrag darf dreimal innerhalb des Bachelorstudiums und zweimal innerhalb des Masterstudiums gestellt werden. Bei einer weiteren Verletzung des Kriteriums ist das Studium endgültig nicht bestanden.
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10.3 Welche neuen Regelungen gibt es für Studiengänge mit Anhörungsverfahren?
Mit Wirkung vom Wintersemester 22/23 wird das Anhörungsverfahren vereinfacht und verschlankt. Bisher mussten die Studierenden zwei Kriterien erfüllen und so 15 Leistungspunkte in jedem Semester sowie durchschnittlich 15 Leistungspunkte in jedem Zählsemester erreichen. Wurde nur ein Kriterium verletzt, gab es eine ungezählte Anhörung. Wurden beide verletzt wurde die Anhörung gezählt. Es durften nur drei gezählte Anhörungen im Bachelorstudium und zwei gezählte Anhörungen im Masterstudium vorliegen. Darüber hinaus gab es eine komplizierte Regelung zur Ermittlung des Zählsemesters.
Neu ist, dass Studierende nur noch ein Kriterium, nämlich 15 Leistungspunkte in jedem Semester, in dem sie ordnungsgemäß immatrikuliert sind, erfüllen müssen. Es gibt keine Zählsemester und ungezählten Anhörungen mehr.
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10.4 Wie werden die Studierenden in Anhörungsstudiengängen überführt?
Die Übergangsvorschriften in § 24 der ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnungen sehen vor, dass alle Studierenden in die neuen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õordnungen überführt werden. Dabei werden die bisherigen ungezählten Anhörungen gestrichen. Ebenso wird jeweils eine gezählte Anhörung, die bis zur Überführung stattgefunden hat, gestrichen.
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10.5 Wird das Sommersemester in Anhörungsstudiengängen nach alten oder neuen Regelungen abgewickelt?
Vgl. FAQ 1.10
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10.6 Welche Regelungen gelten für Atteste im Anhörungsverfahren?
Vgl. FAQ 8.9
11. Studienleistungen
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11.1 Was sind Studienleistungen?
Studienleistungen sind gem. § 6 Absatz 1 der PO unbenotete Leistungen, die im Rahmen eines Moduls oder eine Lehrveranstaltung vorgesehen werden können. Sie sollen beim Erwerb der Kompetenzen unterstützen und können ggf. auf ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen vorbereiten. Ob es eine oder mehrere Studienleistungen gibt und diese für den Modulabschluss relevant sind, muss bereits in der Anlage 1 der PO aufgenommen und auch im Modulkatalog beschrieben werden. Die genaue Form der Studienleistung variiert in der Regel und wird zu Beginn der Lehrveranstaltung von der Lehrperson festleget.
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11.2 Wie oft können Studienleistungen wiederholt werden? Gibt es eine Versuchszählung?
Studienleistungen unterliegen keiner Versuchszählung und können bis zu ihrem Bestehen beliebig oft angetreten werden.
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11.3 Müssen Studierende Studienleistungen anmelden?
In der Regel werden Studienleistungen nicht angemeldet. Das nach § 3 zuständige Organ kann festlegen, dass in einem Studiengang eine Anmeldung von Studienleistungen erforderlich ist. Die Anmeldung erfolgt im ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õverwaltungssystem HIS POS QIS. Bitte informieren Sie sich über die Regelungen in ihrem Studiengang.
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11.4 Müssen sich Studierende von den Studienleistungen abmelden?
Eine Abmeldung sollte bei der Lehrperson erfolgen, welche die Studienleistung anbietet.
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11.5 Welche Frist gilt für die Verbuchung von Studienleistungen?
Anders als bei ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen gibt es für die Bewertung und Verbuchung von Studienleistungen keine festgeschriebenen Fristen. Sind Studienleistungen Voraussetzung für die Anmeldung einzelner ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õleistungen, erfolgt in der Regel eine zügige Bewertung und Verbuchung der Ergebnisse durch die Lehrenden, damit keine Verzögerungen im Studium entstehen. Sollten Sie auf eine Bewertung und Mitteilung angewiesen sein, weisen die entsprechende Lehrperson bitte darauf hin, damit eine zügige Mitteilung erfolgt.
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11.6 Wie werden Ergebnisse von Studienleistungen mitgeteilt?
Ein Großteil der Studienleistungen wird von den Prüfenden im ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õverwaltungssystem HIS POS QIS direkt verbucht. Es gibt jedoch noch Studiengänge oder Studienfächer, die wahlweise mit Einzelnachweisen oder Laufzetteln arbeiten. Bitte informieren Sie sich in Ihrer Fakultät.
Anmeldung im Onlineportal für Studierende (QIS)
Für die Anmeldung im Onlineportal für Studierende benutzen Sie bitte die Zugangsdaten zum ±õ»å±ð²Ô³Ù¾±³Ùä³Ù²õ³¾²¹²Ô²¹²µ±ð³¾±ð²Ô³Ù. Diese sind Ihnen auf dem Begleitschreiben der LeibnizCard vor Beginn des Semesters zugestellt worden.
Bevor Sie die Zugangsdaten für Ihre Online-Anmeldung nutzen können, müssen Sie sich zunächst unter registrieren. Dies geschieht durch die erstmalige Anmeldung zu den IT-Diensten. Bitte kontrollieren bzw. aktualisieren Sie in diesem Schritt Ihre E-Mail-Adresse und ändern Sie Ihr Startpasswort in ein persönliches Passwort ab!
Treten Probleme beim Login oder mit Ihrem Passwort auf, wenden Sie sich bitte persönlich an die Infothek im ServiceCenter und bringen Sie bitte zur Identifikation Ihre LeibnizCard und einen gültigen Lichtbildausweis mit.
Sicherheitshinweis - Nutzung öffentlich zugänglicher Rechner
Bitte beachten Sie die folgenden Sicherheitshinweise insbesondere dann, wenn Sie sich an einem öffentlich zugänglichen Rechner befinden:
Speichern Sie Ihre Zugangsdaten nicht im Browser ab, falls dieser Ihnen die Funktionalität anbietet (z.B. "AutoVervollständigen" oder "Abspeichern von Web- Kennwörtern").
Nach dem Beenden der Sitzung mittels Auswahl des Beenden- oder Logout-Buttons sollten Sie aus Sicherheitsgründen zusätzlich den Zwischenspeicher Ihres Web- Browsers löschen und das Browser- Fenster schließen, um zuverlässig zu verhindern, dass nachfolgende Nutzer Ihres Rechners einzelne Seiteninhalte wiederherstellen können. Hinweise zur Löschung des Zwischenspeichers (Cache) erhalten Sie über das Hilfe- Menü Ihres Webbrowsers. Sofern Sie sich von einem Rechner des Cip- Pools anmelden, müssen Sie sich abschließend zusätzlich als Nutzer wieder abmelden.